Handicap – Fahreignung – Gutachten – Fahrprobe – Mobilität – Fahrzeugumbau – Reha – Führerschein

Handicap – Neuropsychologische Fahreignungsgutachten

Der Gedanke

Mobilität ist ein menschliches Grundbedürfnis, ihren großen Stellenwert erkannt man erst, wenn sie eingeschränkt ist. Gesundheitliche Gründe oder Unfälle können zu einer Einschränkung oder sogar zu einem Verlust der Fahreignung führen. Zusammen mit verkehrsmedizinisch qualifizierten Ärzten, Neurospychologen und Psychologen in Frankfurt, Rhein-Main, Rheinland-Pfalz, Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg haben wir uns auf die Vorbereitung und Durchführung von Fahreignungsgutachten (Fahrproben, Fahrverhaltensbeobachtungen und kraftfahrtechnischen Gutachten bei Mobilitätseinschränkungen) spezialisiert. Darüberhinaus arbeiten wir eng mit akkretitierten Begutachtungsstellen zusammen.

Unser Bestreben ist es, Sie mit maximaler Sicherheit individuell und zielgerichtet zu betreuen. Diskretion, Respekt und Geduld stehen bei uns im Vordergrund.

Unser Angebot

Neuropsychologische Fahrtauglichkeitsbegutachtung

Willkommen bei unserer neuropsychologischen Fahrtauglichkeitsbegutachtung!

In unseren modernen und neutral gestalteten Fahrzeugen mit Automatikgetriebe bieten wir Ihnen individuell abgestimmte Fahrprogramme an. Unser Fokus liegt darauf, die Fahreignung nach Gehirnschädigungen oder Erkrankungen zu überprüfen und gegebenenfalls Beeinträchtigungen zu beheben oder auszugleichen.

Was wir Ihnen bieten:

  • Persönliche Beratungsgespräche, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu verstehen
  • Enge Zusammenarbeit mit Ärzten, Neuropsychologen und Physiotherapeuten für eine ganzheitliche Betrachtung
  • Praktisches Fahrtraining, um Sicherheit und Vertrauen zu stärken
  • Fahrproben und Fahrverhaltensbeobachtungen zur genauen Einschätzung Ihrer Fahrfertigkeiten
  • Unterstützung bei möglichen Fahrzeugumbauten, um Ihre individuellen Anforderungen zu erfüllen
  • Eine umfassende schriftliche Beurteilung Ihrer Fahreignung durch unsere qualifizierten Gutachter

Unser Service richtet sich vor allem an Menschen, die von folgenden Herausforderungen betroffen sind:

  • Schlaganfall (Gutachten)
  • Hemiparese (Halbseitenlähmung)
  • Kompletter und inkompletter Querschnitt
  • Schädelhirnverletzung (SHT)
  • Amputation (Gliedmaßen)
  • Kleinwuchs
  • Tumor
  • Einschränkungen nach Hirnoperation
  • Hörbeeinträchtigung (Gebärdensprache)
  • Multiple Sklerose (MS)
  • Morbus Parkinson
  • Morbus Bechterew (Rheuma)
  • Körperliche Einschränkung
  • Angst nach Verkehrsunfall
  • Lernschwäche

Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Einfühlungsvermögen und Fachwissen zur Seite, um Sie auf Ihrem Weg zur Wiedererlangung Ihrer Fahrtauglichkeit zu begleiten. Wir legen Wert darauf, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen und freuen uns darauf, Sie persönlich zu unterstützen.

Lassen Sie uns gemeinsam die Mobilität und Unabhängigkeit wiedererlangen!

Die Erforderlichkeit

Warum ist eine Fahrprobe notwendig?

Laut §38 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis nach einem, seine Fahrtauglichkeit einschränkendem neurologischen Befund verpflichtet, eigenverantwortlich seine Kraftfahreignung in Form von Therapiegesprächen und gegebenenfalls einer Fahrprobe unter Beweis (Vorsorgepflicht) zu stellen. Die Verwaltungsbehörde ordnet eine Fahrverhaltensbeobachtung nach §2.15 StVG an.

Wenn bei einer Person ein neurologischer Befund festgestellt wurde, der ihre Fahreignung beeinträchtigen könnte, ob durch eine Krankheit, Verletzung oder eine andere Ursache, dann ist es wichtig, diese Einschränkung zu überprüfen. Die betroffene Person ist nach dem Gesetz verpflichtet, eigenverantwortlich zu zeigen, dass sie trotz der Einschränkung immer noch sicher und verantwortungsbewusst fahren kann.

Die Fahrprobe ist eine Möglichkeit, diese Fahreignung zu überprüfen. Dabei wird die Person von einem Gutachter oder einer entsprechenden Stelle während einer Fahrverhaltensbeobachtung begleitet. Während der Fahrt wird darauf geachtet, wie gut die Person in der Lage ist, die erforderlichen Fahraufgaben zu bewältigen, wie sicher sie reagiert und ob die Einschränkung möglicherweise Auswirkungen auf ihre Fahrtauglichkeit hat.

Neben der Fahrprobe können auch Therapiegespräche erforderlich sein, um die Fahreignung zu beurteilen. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und sollen gewährleisten, dass nur Personen mit ausreichender Fahrtüchtigkeit am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Anordnung einer Fahrverhaltensbeobachtung erfolgt durch die zuständige Verwaltungsbehörde, um sicherzustellen, dass die Fahrprobe objektiv und nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird. Dies dient dem öffentlichen Interesse an der Sicherheit im Straßenverkehr.

Was bedeutet Kraftfahreignung?

Die Kraftfahreignung umfasst die körperliche und geistige Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug sicher im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

Es gibt verschiedene Faktoren, die die Fahreignung einschränken können:

  1. Schädigungen des Nervensystems: Wenn das Nervensystem, das für die Steuerung von Bewegungen und Reaktionen verantwortlich ist, beeinträchtigt ist, kann dies die Fahrfähigkeit negativ beeinflussen.
  2. Kognitive Beeinträchtigungen: Probleme mit kognitiven Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit, Konzentration, Gedächtnis oder Problemlösung können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
  3. Psychische (geistige) Störungen: Psychische Erkrankungen können sich auf das Verhalten und die Reaktionsfähigkeit eines Fahrers auswirken und somit das Führen eines Fahrzeugs unsicher machen.
  4. Bewegungseinschränkungen: Wenn die körperliche Beweglichkeit eingeschränkt ist, kann dies die Kontrolle über das Fahrzeug beeinträchtigen und zu Gefahrensituationen führen.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es wichtig, dass diejenigen, die ein Kraftfahrzeug führen möchten, über ausreichende körperliche und geistige Fähigkeiten verfügen, um den Anforderungen im Straßenverkehr gerecht zu werden. Daher werden regelmäßige Überprüfungen und gegebenenfalls medizinische Untersuchungen durchgeführt, um die Fahreignung sicherzustellen und mögliche Risiken zu minimieren. Dies dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und trägt dazu bei, Unfälle und Gefahren im Straßenverkehr zu reduzieren.

Welche Konsequenzen können bei der Verletzung der Vorsorgepflicht auftreten?

Bei Nichterfüllung der Vorsorgepflicht bezüglich der Kraftfahreignung können verschiedene Konsequenzen eintreten, die sich auf Versicherungsleistungen auswirken können.

In der Regel sind Kfz-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen bei grob fahrlässigem Verhalten oder bei Verletzung der Vorsorgepflicht nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Das bedeutet, dass im Falle eines Unfalls oder Schadens die Versicherung berechtigt sein kann, die Zahlung zu verweigern.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Versicherung in solchen Fällen das Recht haben kann, Einblick in die Krankenakten zu nehmen, um festzustellen, ob die Vorsorgepflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde. Wenn sich herausstellt, dass die Vorsorgepflicht nicht erfüllt wurde und dies zum Unfall oder Schaden beigetragen hat, kann die Versicherung die Leistungen entsprechend kürzen oder sogar komplett ausschließen.

Darüber hinaus kann es in bestimmten Fällen zu einer Regresspflicht kommen, wenn eine Person fahrlässig handelt und dadurch einen Schaden verursacht. Das bedeutet, dass die Person für den verursachten Schaden haftbar gemacht werden kann und gegebenenfalls die Kosten für den Schaden oder die Behandlung tragen muss.

Es ist daher von großer Bedeutung, die Vorsorgepflicht ernst zu nehmen und gegebenenfalls erforderliche Untersuchungen und Fahrproben durchzuführen, um die eigene Kraftfahreignung nachzuweisen. Dies hilft nicht nur, mögliche Konsequenzen in Bezug auf Versicherungsleistungen zu vermeiden, sondern trägt auch dazu bei, die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Der Ablauf

Ablauf der praktischen Fahrten und die abschließende gutachterliche Stellungnahme.

Im ersten Gespräch werden gemeinsam die angestrebten Ziele und möglichen Trainingsmethoden festgelegt, um die Fahrtauglichkeit zu erreichen. Dabei wird auch geprüft, ob weitere Schritte wie zum Beispiel eine augenärztliche Untersuchung notwendig sind.

Bei den praktischen Fahrten, gegebenenfalls mit individuell angepassten Fahrzeugumbauten, werden verschiedene Fahraufgaben durchgeführt. Dabei werden die folgenden Fähigkeiten trainiert und schrittweise gesteigert:

  • Belastbarkeit, um sicherzustellen, dass der Probant den Anforderungen des Straßenverkehrs gewachsen ist.
  • Orientierungsfähigkeit, um sicher und zielgerichtet im Verkehr agieren zu können.
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsvermögen, da diese Eigenschaften für eine sichere Fahrweise entscheidend sind.
  • Optische Wahrnehmung, um Verkehrszeichen, Hindernisse und andere Fahrzeuge rechtzeitig zu erkennen.
  • Umgang mit Fahrzeugumbauten, wie beispielsweise Linksgas oder einem Funktionsdrehknopf, um sicher mit den individuellen Anpassungen umgehen zu können.
  • Einsichts- und Kritikfähigkeit, um mögliche eigene Fehler zu erkennen und daraus zu lernen.

Im Anschluss erfolgt die Durchführung der Fahrprobe, welche rechtlich geschützt und standardisiert ist. Die gutachterliche Stellungnahme zur Fahrprobe stellt eine zusätzliche und wichtige Information dar, die zusammen mit den ärztlichen und psychologischen Stellungnahmen eine umfassende Beurteilung der Fahrtauglichkeit ermöglicht. Diese gutachterliche Stellungnahme bildet den Abschluss des Fahreignungsgutachtens.

Durch diesen sorgfältigen und strukturierten Ablauf wird sichergestellt, dass die individuelle Fahreignung gründlich geprüft wird und dass alle relevanten Faktoren angemessen berücksichtigt werden. Das Ziel ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und den Probanten dabei zu unterstützen, ihre Fahrtauglichkeit bestmöglich wiederzuerlangen.

Fahrschule Zweifel GmbH
Severusstraße 44, 60439 Frankfurt am Main, Deutschland