Führerschein

Ablauf

Unser 7-Punkte-Plan

1. Die Anmeldung bei der Fahrschule

Du gehst zu der Fahrschule Deines Vertrauens (am besten die Fahrschule Zweifel) und meldest dich dort an. Wir freuen uns, wenn Du während unserer Öffnungszeiten bei uns vorbeikommst. Dann kannst Du dich sofort persönlich informieren und dir die Fahrschule anschauen. Wenn Du dich anmelden möchtest, bringst Du auch Deinen Ausweis und die Anmeldegebühr gleich mit. Wenn Du noch keine 18 bist, muss den Vertrag ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Entweder bringst Du diesen auch gleich mit oder Du bekommst von uns ein Formular, das dieser dann unterschreiben muss.

2. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs

Bevor Du mit der Ausbildung beginnen kannst, musst Du erstmal beweisen, dass dein Gesundheitszustand dir überhaupt die Teilnahme am Straßenverkehr erlaubt und dass Du im Fall der Fälle in der Lage bist, einem verunglückten Menschen Erste Hilfe zu leisten. Aus diesem Grund musst Du einen Sehtest und einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren. Den Sehtest kannst Du bei jedem Optiker oder Augenarzt für ein paar Euro machen. Erste-Hilfe-Kurse werden von den einschlägigen Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, der Johanniter Unfall-Hilfe oder dem Malteser Hilfsdienst angeboten.
Du bekommst bei Deiner Anmeldung von uns Informationen, welche Organisationen den Kurs wann anbieten. Vielleicht hast Du ja schon so einen Kurs gemacht (z.b. in der Schule), die Bescheinigung darf aber nicht älter als 2 Jahre sein.

3. Der Führerscheinantrag

Als nächstes stellst Du einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Wie das geht, hängt von den Gepflogenheiten in deiner Gemeinde ab. Bei der Stadt Frankfurt funktioniert das so: Du bekommst von uns ein Antragsformular, das wir so weit wie möglich schon für dich ausgefüllt haben. Du ergänzt noch die fehlenden Angaben und gibst es zusammen mit den Bescheinigungen von Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und einem biometrischen Passbild beim Bürgeramt ab. Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen 8 und 10 Wochen.
Genaue Informationen gibt es auch auf der Seite des Bürgeramts.

4. Der theoretische Unterricht

Der theoretische Unterricht findet in unseren Unterrichtsräumen statt. Im Verlauf des Unterrichtes erklären wir dir alles, was Du wissen musst, um die theoretische Prüfung zu bestehen. Wenn es Dinge gibt, die dir unklar sind, dann frage einfach nach. Vom Gesetzgeber werden abhängig von den Führerscheinklassen eine bestimmte Mindestanzahl von Theoriestunden vorgegeben. Das sind in der Regel 12 Doppelstunden Grundstoff und dann den entsprechenden Zusatzstoff der jeweiligen Führerscheinklasse. Aber keine Sorge: Bei der Fahrschule Zweifel ist eine unbegrenzte Anzahl von Theoriestunden in der Grundgebühr enthalten. Während Deiner gesamten Ausbildung hast Du die Möglichkeit, Prüfungsfragen online mit Deiner Fahrschul App (Fahrschulcard) zu bearbeiten und so Deinen aktuellen Wissensstand zu überprüfen. Für alle auftretenden Fragen stehen wir Dir jederzeit gerne zur Verfügung.

5. Die praktische Ausbildung

In der praktischen Ausbildung bekommst Du gezeigt, wie man das Fahrzeug bedient und sich sicher im Straßenverkehr verhält. Auch bei den praktischen Übungsstunden ist eine Mindestzahl an Fahrstunden vorgeschrieben: Man unterscheidet zwischen Übungsfahrten und Sonderfahrten. Die Sonderfahrten dürfen erst nach Abschluss der nötigen Übungsfahrten begonnen werden. Zu den Sonderfahrten gehören: Überlandfahrt, Autobahnfahrt und Beleuchtungsfahrt. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten. Damit sich die Fahrstunde lohnt und das neu erlernte Können gut festigt, wirst Du immer Doppelstunden, also 90 Minuten, haben.

6. Die theoretische Prüfung

Sobald die Verwaltungsbehörde deinen Führerscheinantrag bearbeitet hat und Du in der Theorie ordentlich fit bist (und deine Theoretischen Pflichtstunden absolviert hast), kannst Du zur theoretischen Prüfung antreten. Die Prüfung findet beim TÜV in Kalbach statt und wird schwer von einem TÜV-Prüfer bewacht. Während der Prüfung füllst Du am Computer einen Fragebogen aus. Dieser enthält die Fragen, die Du aus deinen Übungsbögen kennst. Die theoretische Prüfung kann man frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters des jeweiligen Führerscheines machen.

7. Die praktische Prüfung

Die praktische Prüfung kannst Du frühestens vier Wochen vor ereichen des Mindesalters des jeweiligen Führerscheines und wenn Du deine theoretische Prüfung bestanden hast, ablegen. Ein Prüfer des TÜVs bewertet deine „Fahrkünste“. Er dirigiert dich mindestens 45 Minuten (bei Klasse B) lang durch die Straßen und achtet dabei auf dein Verhalten im Straßenverkehr. Er wird sich alles anschauen, was Du während der Ausbildung gelernt hast. Er will dabei feststellen, dass Du das Fahrzeug jederzeit sicher, rücksichtsvoll und umweltbewusst durch den Straßenverkehr bewegen kannst.
Wenn Du die Prüfung bestanden hast, wird dir, wenn Du bereits das Mindestalter ereicht hast, der Führerschein direkt ausgehändigt. Sonst kannst Du ihn dir an deinem Geburtstag beim Ordnungsamt oder beim TÜV abholen.

Über die Führerscheinprüfung wird viel Unsinn verbreitet und sie wird deshalb oft als besonders hohe Hürde dargestellt. Eine gewissenhafte und umfangreiche Ausbildung ist immer noch die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfung!

Prioritäten setzen:

Für eine gute Fahrausbildung ausreichend Zeit im eigenen Lebensplan nehmen!
Von Niemandem zum vorzeitigen Abschluss der Ausbildung drängen lassen!
Den Prüftermin nicht in unmittelbare Nähe anderer Prüfungen legen ( z.B. Klausuren , Abitur, Berufsprüfungen).
Kleine Fehler werden in jeder Prüfungsfahrt gemacht. Fehler gleich korrigieren.
Nicht in Panik geraten, wenn der Summer der Fahrlehrerpedale ertönt. Nicht jedes Summen führt zum Nichtbestehen!
Alleine der Prüfer entscheidet am Ende der Prüfungsfahrt!

Fahrschule Zweifel GmbH
Severusstraße 44, 60439 Frankfurt am Main, Deutschland