Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ziffer 1.    Bestandteil der Ausbildung

Die Fahrschulausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht

Schriftlicher Ausbildungsvertrag

Die Ausbildung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages mit der Fahrschule Zweifel GmbH.

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsverordnung (FahrSch-AusbV) erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

Beendigung der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall aber nach Ablauf eines Jahres seit  Abschluss des Ausbildungsvertrages.

Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule Zweifel GmbH deren Entgelte maßgeblich, die durch den nach § 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf wurde durch die Fahrschule Zweifel GmbH bei Vertragsfortsetzung hingewiesen.

Eignungsmängel des/r Fahrschülers*in

Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der/die Fahrschüler*in die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Zweifel GmbH Ziffer 6 anzuwenden.

Ziffer 2.    Entgelte, Preisaushang

Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen Preisen zu entsprechen. Die vereinbarten Entgelte bleiben für mindestens vier Monate verbindlich und können dann eventuell gemäß der aktuellen Inflationsrate erhöht werden.

Ziffer 3. Grundbetrag und Leistungen

a.)  mit dem Grundbetrag werden abgegolten:

Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule Zweifel GmbH, sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichtes und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule Zweifel GmbH berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten halben Grundbetrag zu berechnen; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

Entgelt für Fahrstunden und Leistungen

b.)  mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:

Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen, sowie die Erteilung des praktischen Unterrichtes.

Absage von Fahrstundenterminen und Benachrichtigungsfrist

Kann der/die Fahrschüler*in einen vereinbarten Fahrtermin (Fahrstunde) nicht einhalten, so ist die Fahrschule Zweifel GmbH unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule Zweifel GmbH berechtigt, eine Ausfallentschädigung (in Höhe des Entgeltes der versäumten Fahrstunde) für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunde zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden. Bei Absagen die krankheitsbedingt erfolgen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen

c.)    mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten:

Die theoretische und/oder die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben

Ziffer 4.    Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunden vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfgebühren spätestens am Dienstag vor der Prüfung komplett fällig.

Gutscheine und Fahrbons haben eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten ab dem Ausstellungsdatum, sind  nicht übertragbar und werden nicht zurückgenommen.

Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen

Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule Zweifel GmbH die Fortsetzung der Ausbildung, sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern. Eventuelle Ausfallkosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung

Das Entgelt für eine eventuelle weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Absatz 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.

Ziffer 5.    Kündigung des Vertrages

Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler*in jederzeit, von der Fahrschule Zweifel GmbH nur in den nachstehend genannten Fällen gekündigt werden:

Wenn der/die Fahrschüler*in :

a.) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt oder diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht

b.) den theoretischen oder praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat

c.) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.

Schriftform der Kündigung

Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt

Ziffer 6.    Entgelte bei Vertragskündigung

Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Zweifel GmbH Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung.

Kündigt die Fahrschule Zweifel GmbH aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule Zweifel GmbH veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule Zweifel GmbH folgendes Entgelt zu :

a.) 1/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsabschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt

b.) 2/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor Abschluss der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt

c.) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt.

Dem/der Fahrschüler*in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist.

Kündigt die Fahrschule Zweifel GmbH ohne Grund oder der/die Fahrschüler*in, weil er hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule Zweifel GmbH veranlasst wurde, steht der Fahrschule Zweifel GmbH der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist dann zurückzuerstatten.

Ziffer 7.    Einhaltung vereinbarter Termine

Die Fahrschule Zweifel GmbH, ihre Fahrlehrer*in und der/die Fahrschüler*in haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Die Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des/der Fahrschülers*in davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der/die Fahrlehrer*in den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er/sie den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.

Wartezeiten bei Verspätungen

Verspätet sich der/die Fahrlehrer*in um mehr als 15 Minuten, so braucht der/die Fahrschüler*in nicht länger zu warten. Hat der/die Fahrschüler*in den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen/ihren Lasten. Verspätet er/sie sich um mehr als 15 Minuten, braucht der/die Fahrlehrer*in nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3).

Ausfallentschädigung

Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler*in nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt in diesem Falle die Höhe des Fahrstundenentgelts. Dem/der Fahrschüler*in bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

Ziffer 8.    Ausschluss vom Unterricht

Der/die Fahrschüler*in ist vom Unterricht auszuschließen:

a.) wenn er/sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht

b.) wenn anderweitige Zweifel an seiner/Ihrer Fahrtüchtigkeit begründet sind.

Ausfallentschädigung

Der/die Fahrschüler*in hat in diesem Fall als Ausfallentschädigung die Höhe des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem/der Fahrschüler*in bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

Ziffer 9.    Behandlung von Ausbildungsgerät und Ausbildungsfahrzeugen

Der/die Fahrschüler*in ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.

Ziffer 10.    Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen

Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des/der Fahrlehrers*in bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadensersatzpflicht zur Folge haben.

Besondere Pflichten des/der Fahrschülers*in bei der Zweiradausbildung

Geht bei der Zweiradausbildung oder Prüfungsfahrt die Verbindung zwischen Fahrschüler*in und Fahrlehrer*in verloren, so muss der/die Fahrschüler*in unverzüglich an einer geeigneten Stelle anhalten, den Motor abstellen und auf den/die Fahrlehrer*in warten. Gegebenenfalls hat er/sie die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeuges hat er/sie dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

Ziffer 11.    Abschluss der Ausbildung

Die Fahrschule Zweifel GmbH darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der/die Fahrschüler*in die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt ( § 16 FahrlG ). Deshalb entscheidet der/die Fahrlehrer*in nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des/der Fahrschülers*in; sie ist dann für beide Teile verbindlich. Erscheint der/die Fahrschüler*in nicht zum Prüfungstermin, ist er/sie zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.

Ziffer 12.    Gerichtsstand

Der Gerichtsstand der Fahrschule Zweifel GmbH ist Frankfurt am Main.

anliegend an den Bundesverband der Fahrlehrerverbände e.V. in München „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrschulen“

Fahrschule Zweifel GmbH
Severusstraße 44, 60439 Frankfurt am Main, Deutschland